Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden

  • Drei Jahre nach der ersten Zulassung
  • Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
  • Ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung
  • Alle zwei Jahre müssen historische Fahrzeuge begutachtet werden

Wir überprüfen Ihr Fahrzeug gründlich und geben Ihnen genau die Information, die Sie brauchen und weisen Sie nur auf wirklich notwendige Reparaturen hin! Wenn eine Reparatur notwendig ist, bekommen Sie von uns sofort einen kostenlosen Kostenvoranschlag zu unseren fairen Festpreisen!

Der Überprüfungstermin für die § 57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Kfz-Zulassung. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat (Monat der Erstzulassung). Der Zeitraum für die Begutachtung beträgt sechs Monate: Die Begutachtung kann – ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung – auch in der Zeit vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates (oft als „Toleranzfrist“ oder „Toleranzzeitraum“ bezeichnet) vorgenommen werden.